Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können nur als Privatpatienten zu einer Reha-Maßnahme in unsere Klinik aufgenommen werden und können sich dann von ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten erstatten lassen, denn nach der Gesundheitsreform 2007 können alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich zwischen allen bundesweit zertifizierten (die Stillachhaus Privatklinik ist zertifiziert nach IQMP Reha, KTQ, DIN EN ISO 9001:2000) und zugelassenen stationären Reha-Einrichtungen wählen. Sind diese Reha-Einrichtungen allerdings teurer als die Vertragspartner der Krankenkassen (Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen), muss der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Außerdem gilt diese Wahlfreiheit nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung - nicht aber die Unfall- oder Rentenversicherung - für die Reha-Maßnahme zuständig ist.

