Der aktuellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit ist zu entnehmen, dass in Folge der stabilen Infektionslage zum 01. März fast alle Test- und Maskenpflichten entfallen solle. Allerdings weist der Bundesminister für Gesundheit auch darauf hin, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Beim Besuch von medizinischen Einrichtungen solle Vorsicht walten; die Maskenpflicht wird der Empfehlung des Ministeriums folgend noch „ein paar Wochen“ aufrechterhalten werden.
Die Privatklinik Stillachhaus hat sich in den vergangenen Jahren stets vorrangig an offiziellen Verlautbarungen orientiert, insbesondere den Mitteilungen des Robert-Koch Institutes und des Bundesgesundheitsministeriums. In der Psychotherapie ist das Tragen der Masken eine besondere Einschränkung. Der unmittelbare persönliche Eindruck vom Gegenüber geht verloren, wenn dessen Mimik hinter einer Maske verborgen bleibt.
Die Klinikleitung hat folgende Änderungen beschlossen:
Für Patientinnen und Patienten wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt per 01. März 2023 die Masken- und Testpflicht. Nur im Verdachtsfalle- bei coronasuspekter Symptomatik- wird weiter getestet und das Tragen einer FFP2 Atemmaske auferlegt.
Wir empfehlen weiterhin auf einen Mindestabstand zu achten. Körperkontakt wie etwa Umarmungen usw. begünstigen eine Erregerübertragung.
Wenn sie „freiwillig“ eine Testung auf den Covid 19 Erreger wünschen oder eine Maske zum Selbstschutz tragen möchten, ist dies selbstverständlich möglich.
Für Besucher gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Atemmaske.
Mit weiteren Veränderungen ist zu rechnen. Wir informieren Sie jeweils rechtzeitig über die für unser Haus geltenden Regelungen.