Alles Wichtige zu den Themen Klinikstatus, Kosten und Kostenübernahme
Die Privatklinik Stillachhaus ist eine Klinik für akutstationäre Krankenhausbehandlungen und steht fachlichmedizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung. Ihrer Fachrichtung entsprechend, verfügt die Klinik über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und arbeitet nach wissenschaftlich anerkannten Methoden. Ärzte, Pflegefachkräfte und medizinisch-technische Mitarbeiter sind jederzeit verfügbar.
Für eine stationäre oder teilstationäre Aufnahme ist die Verordnung einer Krankenhausbehandlung durch einen externen Facharzt oder eine Fachklinik erforderlich, welche die medizinische Notwendigkeit belegt. Den zugehörigen Einweisungsschein bitten wir bei Aufnahme in unsere Klinik vorzulegen.
Generell ist unsere Klinik als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ist damit ein privates Krankenhaus. Ebenso ist sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt, wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt und ist im Sinne des § 7 Abs. 1 BVO beihilfefähig. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
Die Kosten einer stationären Behandlung werden von allen
privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif
und Beihilfeverordnung übernommen. Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus
ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für
Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich
bitte an entsprechende Einrichtungen.
Generell nehmen wir neben Privatversicherten und Beihilfeberechtigten auch Selbstzahler auf.
Bei Interesse an einer Behandlung beraten wir Sie gerne über unsere Möglichkeiten und Therapieschwerpunkte, unsere Therapiekonzepte sowie zu sämtlichen therapeutischen Angeboten und der Ausstattung unserer Klinik. Gerne helfen wir Ihnen auch, sämtliche Formalitäten im Vorfeld einer Behandlung bei uns zu organisieren.
Die Privatklinik Stillachhaus unterliegt nicht der Bundespflegesatzverordnung. Die pauschalen Tagessätze für Patienten enthalten u.a. die Kosten der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung inklusive ärztlichem Bereitschaftsdienst, die medizinisch notwendigen physikalischen Leistungen, die medizinisch notwendigen medizinisch-technischen Leistungen, die Kosten der medikamentösen Notfallbehandlung sowie die pflegerische Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte, die Unterkunft, Getränke, drei Mahlzeiten, alle Diätformen bzw. Sonderdiäten, sofern ärztlich verordnet.
Als Privatversicherte bitten wir Sie, im Vorfeld die zugehörigen Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung zu studieren. Dies ist nötig, da sich einige Gesellschaften vorbehalten, die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung in Eigenregie zu prüfen.
Gern übernehmen auch wir dies für Sie, ebenso die generelle Prüfung und Ermittlung der individuellen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Dieser Service gilt gleichermaßen für Beihilfeberechtigte. Jederzeit überprüfen wir auch, welche Möglichkeiten für eine Direktabrechnung mit Ihren Kostenträgern bestehen.
Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Nachricht auch eine Telefonnummer angeben rufen wir Sie gerne zurück. Oder sprechen Sie direkt mit unserem Patientenmanagement ...