Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Privatklinik Stillachhaus Betriebsgesellschaft mbH
Alte Walserstr. 15
87561 Oberstdorf
Bayern
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Bereitstellung von Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige und einweisende Ärztinnen und Ärzte. Die Website informiert über die medizinischen Fachbereiche, Behandlungsangebote und organisatorische Abläufe in der Privatklinik Stillachhaus.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
- Für Patientinnen, Patienten und Angehörige:
- Sich über unsere medizinischen Fachabteilungen, Krankheitsbilder und Therapiemöglichkeiten informieren.
- Informationen zur Planung ihres Klinikaufenthalts finden (Checklisten, Besuchszeiten, Anfahrt).
- Die administrative Aufnahme durch das Ausfüllen des Online-Aufnahmeformulars vorbereiten und beschleunigen.
- Kontaktinformationen zu den jeweiligen Abteilungen und Ansprechpartnern finden.
- Aktuelle Meldungen und Veranstaltungshinweise einsehen.
- Für einweisende Ärztinnen und Ärzte:
- Informationen zu unserem medizinischen Leistungsspektrum abrufen.
- Direkte Ansprechpartner und Kontaktdaten der jeweiligen Fachbereiche finden.
- Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen erhalten.
- Für Bewerberinnen und Bewerber:
- Sich über die Klinik als Arbeitgeber informieren und offene Stellen einsehen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung bzw. diese Website ist wegen der nachfolgend genannten Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (entspricht in weiten Teilen der WCAG 2.1 Stufe AA) in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Website sind nicht barrierefrei:
- Einige Texte haben einen zu geringen Kontrast oder eine zu kleine Schriftgröße
- Einige wenige Bilder haben keine Alternativtexte
- Einige wenige Links haben keine Linktexte
- Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel
- PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar
- Einige eingebettete Informationen und Funktionen wie beispielsweise die Blätteranwendung für die Klinikbroschüre sind nicht barrierefrei zugänglich
- Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir sind darum bemüht, die oben erwähnten Barrieren bis voraussichtlich Anfang 2026 zu beseitigen. Eine genaue Angabe können wir aufgrund der Komplexität der Website derzeit nicht vornehmen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 28.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 28.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Bereitstellung von Inhalten in zugänglicher Form
Sollten Sie aufgrund der oben genannten Einschränkungen auf bestimmte Informationen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter den unten genannten Kontaktdaten. Wir werden uns bemühen, Ihnen die gewünschten Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Falls Sie eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website haben, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Privatklinik Stillachhaus Betriebsgesellschaft mbH
Alte Walserstr. 15
87561 Oberstdorf
Telefon: +49 8322 602-0
E-Mail: nfstllchhsd
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle für behinderte Menschen anrufen. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) .
Kontakt:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de